Einsatz medizinischer Methoden zum Schutz der Fruchtbarkeit
Fertilitätsprotektion bei bösartigen Erkrankungen
Aufgrund von dringend notwendigen Behandlungen bei einer Krebserkrankung kann der Kinderwunsch beeinträchtigt sein. Wir beraten Sie gern kurzfristig und arbeiten hierbei auch eng mit Ihrem behandelnden Onkologen zusammen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die fertilitätsprotektive Maßnahme bei bösartigen Erkrankungen in Deutschland.
Fertilitätsprotektion bei gutartigen Erkrankungen
Viele gutartige oder systemische Erkrankungen können die Fruchtbarkeit einschränken. Insbesondere rheumatische oder hämatologische Erkrankungen machen häufig fruchtbarkeitseinschränkende Therapien notwendig. Auch Endometriose kann die Realisierung des Kinderwunsches erschweren. Fertilitätsprotektive Maßnahmen vor einer Endometrioseoperation spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Fertiprotektion bei gutartigen Erkrankungen
Bei einigen Erkrankungen oder genetischen Prädispositionen, die mit einem erhöhten Risiko für eine verminderte Eizellreserve einhergehen, können fertilitätsprotektive Maßnahmen diskutiert und angewandt werden. Hier bestehen Indikationen aus unterschiedlichsten Bereichen. Zum einen können auch nichtonkologische Erkrankungen aus dem hämatologischen oder rheumatischen Bereich eine keimzellschädigende Therapie, eine Bestrahlung oder eine Stammzelltransplantation erforderlich machen. Durch Stoffwechsel- bzw. Autoimmunerkrankungen kann ein erhöhtes Risiko für eine zukünftig verminderte Ovarialreserve bestehen, sodass fertilitätsprotektive Maßnahmen in Betracht gezogen werden können. Dies kann zudem durch operative Maßnahmen bei Erkrankungen des Ovars, wie beispielsweise gutartige Ovarialtumoren oder bei ausgeprägter bzw. rezidivierender Endometriose der Fall sein. Bestimmte genetische Prädispositionen, wie z. B. das Ullrich-Turner-Syndrom, oder chronische Stoffwechselerkrankungen oder eine positive Familienanamnese für ein vorzeitiges Erlöschen der Eizellrerserve können somit Indikationen für eine Fertilitätsprotektion darstellen. Auch Trans*personen erkundigen sich zunehmend nach diesen Maßnahmen. Soziale Gründe, wie das Verschieben der Familienplanung in eine spätere Lebensphase, z. B. bei Fehlen eines geeigneten Partners oder zur Verwirklichung der Karriere, können Frauen zur Kryokonservierung ihrer Eizellen veranlassen.
Ein Antrag bei der Krankenkasse für die Kostenübernahme ist hierbei häufig vor der Maßnahme notwendig. Wir helfen Ihnen gern bei der Einreichung nach einem Beratungsgespräch.
Therapie bei bösartigen Erkrankungen
Im Rahmen einer Krebserkrankung muss häufig eine Chemo- und/oder Strahlentherapie erfolgen. Auch größere Operationen können notwendig werden. Dabei kann eine Nebenwirkung sein, dass es durch die Therapie zu einem möglichen Verlust der Fruchtbarkeit kommen kann und damit der aktuelle oder zukünftige Kinderwunsch beeinträchtigt werden kann. Daher möchten wir schon vor dem Beginn einer Krebstherapie die Möglichkeit anbieten, sich über Optionen zum Erhalt der Fruchtbarkeit (Fertilität) zu informieren. Jede Therapiemöglichkeit erfordert neben einem interdisziplinären Behandlungskonzept und einer ausführlichen Aufklärung über Chancen und Risiken.
Aufgrund des hohen Therapiedruckes bei einer Krebserkrankung vergeben wir sehr kurzfristige Beratungstermine innerhalb von wenigen Tagen.
Was ist FertiPROTEKT?
Das FertiPROTEKT e.V. Netzwerk vereint Zentren im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich und Schweiz) und befasst sich mit der Erhaltung der Fruchtbarkeit für Frauen und Männer mit schwerwiegenden Erkrankungen. Der Schutz der Fruchtbarkeit vor geplanten Chemotherapien, Bestrahlungen oder medikamentösen Behandlungen sowie Operationen ist dabei das wichtigste Ziel.
In den meisten Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für fertilitätsprotektive Maßnahmen bei bösartigen Erkrankungen in Deutschland. Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurden die Rahmenbedingungen für eine Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.
Fertilitätsprotektion der Frau
Fruchtbarkeitserhaltene Maßnahmen für die Frau sind abhängig vom Zeitraum, der bis zum Beginn der häufig onkologischen Behandlung verbleibt und vom Alter der Patientin.
Es gibt verschiedene Maßnahmen über die wir beraten:

Fertilitätsprotektion des Mannes
Kryokonservierung von Spermien:
Vor dem Beginn einer onkologischen Behandlung oder Operation besteht die Möglichkeit Spermien einzufrieren, da durch die Therapie eine Schädigung der Keimzellen möglich ist.
Ansprechpartner: Susanne Homeister