Social Freezing
Social Freezing beschreibt die Möglichkeit Eizellen aus nicht-medizinischen Gründen zu entnehmen und einzufrieren. Eine Verwendung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich, um den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen. Im Gegensatz hierzu steht der Fertilitätserhalt aus medizinischen Gründen beispielsweise im Rahmen einer onkologischen Erkrankung, bei Endometriose oder frühzeitig verminderter Eierstockreserve.
Gründe
Ein ausführliches Gespräch mit der Patientin über ihre medizinische Vorgeschichte, Menstruationszyklus, Sexualleben und mögliche Symptome wie Schmerzen oder ungewöhnliche Blutungen bildet die Grundlage der Diagnostik. Eine gynäkologische Untersuchung kann Hinweise auf anatomische Anomalien oder Infektionen liefern.
Behandlungsablauf
Der Behandlungsablauf ähnelt sehr der Durchführung einer künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI).
Es erfolgt zunächst eine ovarielle Stimulationsbehandlung mit einem follikelstimulierenden Hormon und die anschließende sonografisch gestützte Eizellentnahme in Narkose. Wie viele Eizellen dabei den Reifegrad erreichen ist individuell verschieden und von einigen Faktoren abhängig. Beispielsweise die Dosis der verabreichten Medikamente ist dabei entscheidend, ebenso wie die Stimulierbarkeit der Eierstöcke sowie das Lebensalter und die Eierstockreserve.
Nach der Entnahme werden die entnommenen Eizellen unmittelbar im Labor untersucht und direkt auf Anzahl sowie Qualität untersucht und anschließend eingefroren (vitrifiziert). Durch die Vitrifikation werden physikalische Alterungsprozesse in der Zelle aufgehalten und es kann so eine Lagerung in Kryobehältern über Jahrzehnte gewährleistet werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Es gibt in Deutschland keine Einschränkungen für das Social Freezing. Es können unbefruchtete und befruchtete Eizellen im Vorkernstadium kryokonserviert werden. Auch Eierstockgewebe und Samenzellen können kryokonserviert werden. Die einzige Bedingung ist die Verwendung des Gewebes oder der Zellen ausschließlich für den eigenen Bedarf. Eine Eizellspende in Deutschland ist derzeit nicht erlaubt.
Kosten des Social Freezing
Aus nicht-medizinischen Gründen ist aktuell eine Kostenübernahme durch die privaten und gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Die Behandlung ist dabei eine Selbstzahler-Leistung. Die Kosten hängen dabei vom individuellen Medikamentenbedarf und der Anzahl der Behandungszyklen ab.
Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie hierfür einen genauen Kostenvoranschlag.
Wir beraten Sie gern! Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.